Festnahme-Utensilien
Ihr Tätigkeitsbereich kann in den Außen- und Innendienst untergliedert werden. Zum Außendienst gehören auch Tätigkeiten von Polizeikräften, soweit diese nicht zur Verfügung stehen. So führen sie auf Anweisung des Richters oder Staatsanwalts Verhaftungen und vorläufige Festnahmen durch. Im Innendienst kümmern sich die Justizwachtmeister um die Vermittlung des Aktenverkehrs und den Anmeldedienst. Sie besorgen auch Hauswartgeschäfte und übernehmen, falls erforderlich, die Aufgaben eines Strafanstaltaufsichtsbeamten.