Das Präsidium des Landgerichts verteilt am Ende eines jeden Jahres für das kommende Jahr alle richterlichen Geschäfte nach allgemeinen Merkmalen auf die einzelnen Zivil- und Strafkammern (Geschäftsverteilungsplan). Der Geschäftsverteilungsplan kann unter bestimmten Voraussetzungen während des laufenden Jahres durch gesonderte Präsidiumsbeschlüsse geändert werden.
Nachfolgend finden Sie den Geschäftsverteilungsplan sowie die beschlossenen Änderungen.