Das Präsidium des Landgerichts verteilt am Ende eines jeden Jahres für das kommende Jahr alle richterlichen Geschäfte nach allgemeinen Merkmalen auf die einzelnen Zivil- und Strafkammern (Geschäftsverteilungsplan). Der Geschäftsverteilungsplan kann unter bestimmten Voraussetzungen während des laufenden Jahres durch gesonderte Präsidiumsbeschlüsse geändert werden.

 

Nachträglich eingetretene Veränderungen sind auf dieser Internetseite berücksichtigt. Wenn Sie dazu konkrete Fragen haben oder den Geschäftsverteilungsplan sowie etwaige Änderungsbeschlüsse einsehen wollen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsabteilung des Landgerichts Kleve (poststelle@lg-kleve.nrw.de ).

 

Nachfolgend finden Sie den Geschäftsverteilungsplan sowie die beschlossenen Änderungen: