Hier werden die verschiedenen Abteilungen des Landgerichts vorgestellt
Quelle: LG Kleve
Die Landgerichte gehören zur "ordentlichen" Gerichtsbarkeit. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sachlich zuständig für die Entscheidungen von Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren.
Die Gnadenstelle kann strafrichterliche Entscheidungen, Geldbußen, Ordnungs- und Zwangsmittel sowie Kosten erlassen, ermäßigen, umwandeln oder ihre Vollstreckung aussetzen.
Die Kammern für Handelssachen befassen sich mit Streitigkeiten im Bereich des Wirtschaftsrechts. Für diesen Aufgabenbereich treten die Kammern für Handelssachen an die Stelle der Zivilkammern.
Bei den Schöffengerichten, den Strafkammern und Schwurgerichten entscheiden neben den Berufsrichterinnen/Berufsrichtern auch Schöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit denselben Rechten und Pflichten über Schuld und Unschuld.
Befindet sich ein verurteilter Angeklagter in der Justizvollzugsanstalt oder ist in einer Klinik untergebracht, ist für bestimmte Entscheidungen die Strafvollstreckungskammer zuständig.