Zur Begleichung der folgenden Kosten können über das Internet elektronische Kostenmarken gekauft werden:

 

  • Gerichtskosten
  • Kosten in Justizverwaltungsangelegenheiten sowie
  • Geldbeträge nach der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung  und die der Justizverwaltung zuerkannten Geldauflagen,  wenn sie nicht der Kasse zur Einziehung überwiesen worden sind.

 

Die Elektronische Kostenmarke ist insbesondere für eilbedürftige Verfahren vorgesehen, die eines Kostenvorschusses bedürfen. Zahlungen mit Elektronischen Kostenmarken sind schnell ausgeführt, von der Behörde schnell verbucht und können somit das gerichtliche Verfahren beschleunigen. Eine Zahlung mit der Elektronischen Kostenmarke ist dagegen nicht für Forderungen geeignet, für die bereits gerichtliche Kostenrechnungen ausgestellt wurden.

 

Alle notwendigen Infos hierüber finden Sie im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen Neue Seite.