Apostillen und Auslandsbeglaubigungen

werden beim Landgericht Kleve erteilt, wenn es sich um

  • Urkunden der Notare des Landgerichts Kleve,
  • Übersetzungsarbeiten von Übersetzen, die von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf ermächtigt sind,
  • gerichtliche Urkunden (z.B. Urteile/Beschlüsse/Erbscheine) aus dem Landgerichtsbezirk Kleve

handelt.

Sie haben die Möglichkeit, die von Ihnen benötigten Urkunden/Übersetzungen auf dem Postweg, per Kurier oder durch Einwurf in den Nachtbriefkasten, beglaubigen zu lassen. Senden Sie die zu beglaubigende Urkunde / Übersetzung unter der Angabe ihrer Anschrift, Telefonnummer und des Landes, für das Sie die Apostille / Legalisation benötigen, an folgende Adresse:

Landgericht Kleve

Verwaltungsabteilung

Apostillen/Legalisation 

Schlossberg 1

47533 Kleve

Bitte benutzen Sie für die Beantragung der Einfachheit halber das folgende Formular:

Antrag auf Beglaubigung

Dienstags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr haben sie zusätzlich die Möglichkeit, persönlich auf Zimmer B 100 (Vorzimmer) vorzusprechen. Die vorab notwendige Terminvergabe findet ausschließlich über das Online-Buchungsportal der Justiz NRW statt. Sie finden dieses Portal auf der Startseite unseres Internetauftritts (Terminbuchung). Die zuständige Sachbearbeiterin erreichen sie unter der Telefonnummer 02821/87-181.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 - 5 Arbeitstage. Bitte berechnen Sie den Postweg ein.

Beachten Sie, dass pro Urkunde / Dokument eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro erhoben wird.

Sollen Sie darüber hinaus auf der Suche nach einem Übersetzer sein, können Sie über den nachfolgenden Link diesbezüglich eine Recherche vornehmen:

http://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen

Übersetzerinnen und Übersetzer, die durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf ermächtigt worden sind und deren persönliche Unterschrift beim Landgericht Kleve hinterlegt ist, kann auf Antrag bestätigt werden, dass die Unterschrift von der Übersetzerin oder dem Übersetzer herrührt und dass sie oder er mit der Anfertigung derartiger Übersetzungen betraut ist.

Die Antragstellung ist schriftlich möglich. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie eine Beglaubigung (Apostille oder Legalisation) oder eine Unterschriftesbetätigung benötigen.

Im Falle weiterer Rückfragen wenden Sie sich bitte an 02821/87-181.

Bei gerichtlichen Urkunden ist zwingend darauf zu achten, dass diese mit dem Dienstsiegel versehen und unterschrieben sind.

Kopien können nicht beglaubigt werden, sondern nur Originale.

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig, wenn die Urkunden durch Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Düsseldorf ausgestellt sind. Diese können nicht durch das Landgericht Kleve beglaubigt werden.

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

Telefon: 0211/475-0