Vincent Bölting
Richter
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Maximilian Fröhlich
Richter
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Über die Zulassung von Film- oder Fotoaufnahmen innerhalb einer Hauptverhandlung entscheidet die/der Vorsitzende der jeweiligen Kammer. Im Übrigen erteilt der Präsident des Landgerichts die Genehmigung für Film- oder Fotoaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall vor der Hauptverhandlung an den Pressesprecher. Dort erfahren Sie, ob und in welchem Umfang Film- oder Fotoaufnahmen zugelassen werden.
