Schiedspersonen für Rheurdt
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Knot, Dennis | Kirchstraße 35 47509 Rheurdt Tel.-Nr.: 02845 9519890 E-Mail: dennis.knot@online.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Rheurdt |
| 1.Vertretung: Mertens, Andrea | Hochend 130 47509 Rheurdt Mobil: 01578 7915696 |
Gemeinde Rheurdt
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt
Tel.-Nr.: 02845 9633-0 , Telefax: 02845 9633-13
E-Mail: info@rheurdt.de
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Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung
