Schiedspersonen für Rheurdt

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Knot, DennisKirchstraße 35
47509 Rheurdt
Tel.-Nr.: 02845 9519890
E-Mail: dennis.knot@online.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Rheurdt
1.Vertretung:
Mertens, Andrea
Hochend 130
47509 Rheurdt
Mobil: 01578 7915696
Weitere anerkannte Gütestellen für Rheurdt
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Rheurdt
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt
Tel.-Nr.: 02845 9633-0 , Telefax: 02845 9633-13
E-Mail: info@rheurdt.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung