Kartei

Befindet sich eine/ein verurteilte/r Angeklagte/r nach Rechtskraft der Entscheidung zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt oder ist in einer Klinik untergebracht, ist für bestimmte Entscheidungen die Strafvollstreckungskammer zuständig.

Im wesentlichen entscheidet die Strafvollstreckungskammer über die Frage, ob ein Teil der Freiheitsstrafe oder Maßregel, die die Verurteilte/der Verurteilte zu verbüßen hat, zum Zwecke der Resozialisierung zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Prüfung der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung ist bei einer Straftäterin/einem Straftäter, die/der erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt, gesetzlich vorgesehen, wenn die Hälfte, der verhängten Strafe vollstreckt worden ist.

Bei anderen Straftäterinnen/Straftätern kommt eine Aussetzung der Reststrafe erst nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Freiheitsstrafe in Betracht. Bei einer Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer erst nach einer Verbüßung von 15 Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Hatte die Große Strafkammer in ihrem Urteil aber festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt, unterbleibt die Strafaussetzung zur Bewährung.

Bei ihren Entscheidungen hat die Strafvollstreckungskammer im Einzelfall bei jeder/m Verurteilten genau zu überprüfen, ob es überhaupt verantwortet werden kann, die Verurteilte/den Verurteilten vorzeitig aus der Strafhaft zu entlassen. Da diese Entscheidung bei einem zu lebenslanger Haft oder Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. in der Sicherungsverwahrung verurteilte/n Angeklagte/n besonders schwierig ist, ist die Strafvollstreckungskammer in diesen Verfahren, mit drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern besetzt. In allen anderen Fällen entscheidet nur ein Berufsrichter über die Strafaussetzung zur Bewährung.


Zuständigkeit

Die Strafvollstreckungskammer Münster ist örtlich zuständig für Täter, die in einer der nachfolgend bezeichneten Justizvollzugsanstalten inhaftiert bzw. Kliniken untergebracht sind.