- 13.02.1597
Die Klevische Hofgerichtsordnung wird erlassen. Ein vom Hofrat der Klever Herzöge selbständiges Klevisches Hofgericht wird gegründet.
- 24.05.1719
Der König verbietet die sogenannten Haupt- und Mittelfahrten (Berufungen und ähnliches an den Oberhof). Das bedeutet, dass das klevisch-märkische Hofgericht nunmehr für alle Appellationen aus Kleve und Mark ausschließlich zuständig ist. Das Klever Obergericht (Oberhof) wird dadurch praktisch funktionslos.
- 03.07.1721
Für Kleve und Mark wird eine Kriminalordnung erlassen.
- 1749
Eine neue Prozessordnung, der Codex Fridericianus, tritt in Kraft.
- 16.10.1749
Das Hofgericht wird ersetzt durch eine aus 2 Senaten bestehende Regierung.
- 03.10.1753
Die meisten der 41 Untergerichte Preußens werden zu 10 Landgerichten zusammengeführt, darunter das Landgericht Kleve in der Schwanenburg, in dem die Gerichte Kleve, Kleverhamm, Uedem, Kranenburg, Düffelt, Alt-Kalkar, Grieth, Goch, Asperden und Gennep aufgehen.
- 1781
1. Buch des Corpus Juris Fridericianum tritt in Kraft.
- 1793
Eine revidierte Gerichts- und Prozessordnung wird erlassen.
- 05.02.1794
Das Preußische Allgemeine Landrecht (ALR) tritt in Kraft.