• 13.02.1597

Die Klevische Hofgerichtsordnung wird erlassen. Ein vom Hofrat der Klever Herzöge selbständiges Klevisches Hofgericht wird gegründet.

 

  • 24.05.1719

Der König verbietet die sogenannten Haupt- und Mittelfahrten (Berufungen und ähnliches an den Oberhof). Das bedeutet, dass das klevisch-märkische Hofgericht nunmehr für alle Appellationen aus Kleve und Mark ausschließlich zuständig ist. Das Klever Obergericht (Oberhof) wird dadurch praktisch funktionslos.

 

  • 03.07.1721

Für Kleve und Mark wird eine Kriminalordnung erlassen.

 

  • 1749

Eine neue Prozessordnung, der Codex Fridericianus, tritt in Kraft.

 

  • 16.10.1749

Das Hofgericht wird ersetzt durch eine aus 2 Senaten bestehende Regierung.

 

  • 03.10.1753

Die meisten der 41 Untergerichte Preußens werden zu 10 Landgerichten zusammengeführt, darunter das Landgericht Kleve in der Schwanenburg, in dem die Gerichte Kleve, Kleverhamm, Uedem, Kranenburg, Düffelt, Alt-Kalkar, Grieth, Goch, Asperden und Gennep aufgehen.

 

  • 1781

1. Buch des Corpus Juris Fridericianum tritt in Kraft.

 

  • 1793

Eine revidierte Gerichts- und Prozessordnung wird erlassen.

 

  • 05.02.1794

Das Preußische Allgemeine Landrecht (ALR) tritt in Kraft.