• 1794

Nachdem Frankreich Belgien erobert hatte und bis zum Rhein vorgedrungen war, verlegte die Clevischer Regierung ihren Sitz zunächst in die Festung Wesel.

  • 1795

Die Regierung verlegte ihren Sitz nach Hamm und nach dem Friedensschluss vom 05.04.1795, in dem Frankreich das linke Rheinufer überlassen wurde, nach Emmerich.

  • 17497

Die für Justiz- und Vordmundschaftssachen zuständige Abteilung der Regierung wird aufgrund einer Konvention mit dem franzöischen Kommandanten von Emmerich nach Kleve ausgegliedert, ist aber nur für die rechtsrheinischen Gebiete zuständig. (Die Abteilugn für Regierungssachen verbleibt in Emmerich). Der 1. Senat ist Apellationsinstanz, der 2. Senat entscheidet über Revisionen mit einem Streitwert unter 1125 Reichstaler. Revisionen mit höherem Streitwert gehen an das Geheime Obertribunal in Berlin.