• 1794-1814

Kleve steht ab 1794 unter französischer Herrschaft und gehört ab 1801 zum französischen Staatsgebiet. Im Jahre 1814 endet die Zugehörigkeit Kleves zu Frankreich. Folge der französischen Herrschaft sind u.a. die Auflösung des Landgerichts und die Errichtung eines Tribunals erster Instanz in Kleve. Ab 1804 verdrängt der Code Civil das bis dahin geltende Preußische Allgemeine Landrecht. Die Gerichtssprache ist, soweit möglich, französisch.

 

  • 01.01.1815

Nach der Kapitulation Frankreichs am 30.03.1814 gehört Kleve wieder zu Preußen. Die Gerichtssprache ist wieder deutsch. Gleichwohl gilt in den linksrheinischen Gebieten nach wie vor der Code Civil. Auch die französische Gerichtsverfassung wird nicht sofort abgeschafft. Für Kleve ändert sich zunächst nur die Bezeichnung des Gerichts. Das Tribunal erster Instanz heißt nun Kreisgericht.

 

  • 30.04.1815

Erlass einer königlichen Verordnung, nach der Oberlandesgerichte in Münster, Minden, Hamm und Emmerich errichtet werden sollen.

 

  • November 1815

Auf Intervention des Magistrats der Stadt Kleve wird die Oberlandesgerichtskommission Emmerich nach Kleve verlegt.

 

  • 11.03.1817

Das königlich-preußische Oberlandesgericht Kleve ist eingerichtet.

 

  • 01.07.1820

Verlegung des Oberlandesgerichts Kleve nach Hamm, wo es noch heute seinen Sitz hat.

 

  • 20.07.1820

Das Kreisgericht Krefeld wird aufgelöst. Ein Teil des Sprengels wird dem Kreisgericht Kleve zugeschlagen.

 

  • 01.08.1820

Das aus französischer Zeit stammende Kreisgericht in Kleve wird aufgelöst, und das königliche Landgericht Kleve wird errichtet. Weitere Landgerichte bestehen in Köln, Düsseldorf, Koblenz, Aachen und Trier.

 

Das Landgericht Kleve umfasst 10 Friedensgerichte in Kleve, Goch, Geldern, Wachtendonk, Rheinberg, Moers, Xanten, Dülken, Kempen, Lobberich.

 

  • 26.05.1821

Die Königliche Regierung zu Kleve wird aufgelöst; der Bezirk wird der Regierung zu Düsseldorf zugeschlagen.

 

  • 1876 - 01.10.1879

Im Zuge der Beratungen über das Gerichtsverfassungsgesetz, das in veränderter Form noch heute in Kraft ist, wird befürchtet, dass Kleve das Landgericht verliert. Dazu kommt es aber nicht. Nach Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes gehören zum Landgerichtsbezirk Kleve die (damaligen) Kreise Kleve, Geldern, Kempen und Moers (außer der Bürgermeisterei Friemersheim) mit den Amtsgerichten Dülken, Geldern, Goch, Kempen (bis 1910), Kleve, Lobberich (bis 1910), Moers, Rheinberg und Xanten.